Bleiben Sie auf dem Laufenden
Hier werden wir Sie künftig regelmäßig über interessante Urteile und Gesetze sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei informieren.
Ausbildungsbörse der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 12.11.11
Am 21.11.11 ab 10.00 Uhr veranstaltet die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard eine Ausbildungsbörse in der Altenbürghalle.
Wir sind dabei. Interessierte Jugendliche können sich an unserem Stand über den Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellte/n informieren.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Miet- und Immobilienrecht
Kurze Verjährung des § 548 BGB gilt nicht für Schäden am Gemeinschaftseigentum
Kann sich ein Mieter einer Eigentumswohnung für von ihm verursachte Schäden am Gemeinschaftseigentum (Aufzug) auf die kurze Verjährung von 6 Monaten berufen?
Ein klares Nein sagt hierzu der BGH in seiner neuesten Entscheidung. Die Regelung des § 548 BGB gilt nur unmittelbar zwischen den Parteien des Mietvertrages; eine Ausdehnung auf Schäden am Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnanlage ist nicht zulässig.
BGH U. v. 29.6.2011 - VIII ZR 349/10
Heizkörper als Sondereigentum
Die Deklarierung von Heizkörpern/Anschlussleitungen als Sondereigentum in der Teilungserklärung ist zulässig. Dies hat der BGH jetzt klargestellt.
In der Praxis könnte dies zu Problemen führen. Dem Eigentümer steht danach die volle Dispositionsbefugnis über die Heizkörper- bis zu deren Entfernung - zu.
Dies kann zu Problemen bei der Abrechnung bei Verwendung nicht kompatibler Systeme und zu Problemen bei Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage durch Mängel der Heizkörper führen. Auch Sanierungsbeschlüsse und deren Umsetzungkönnten durch die Rechte am Eigentum bei einzelnen Wohnungseigentümern erschwert werden.
Lösungsansätze hierzu finden sich in dem genannten Urteil nicht.
BGH U. v. 8.7.2011 - V ZR 176/10
Kanzlei Schäfer & Coll.
